Wir sind von der Tierärztekammer Hamburg als Sachverständige für die Durchführung von Wesenstests nach dem Hamburger Hundegesetz benannt und haben dementsprechend die Zulassung zur Durchführung von Wesenstests durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg. Dazu sind wir als Sachverständige für die Tierärztliche Begutachtung und für Wesenstests nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein anerkannt.
Von uns durchgeführte Tests sind ebenfalls in weiteren Bundesländern anerkannt (z.B. in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt). Falls Sie über Formalitäten im Unklaren sind oder sich nicht sicher sind ob Ihr Hund einen Wesenstest benötigt, sprechen Sie uns an.
Was ist ein Wesenstest / tierärztliche Begutachtung
Der Begriff „Wesenstest“ ist unglücklich gewählt – hat sich aber im Laufe der letzten Jahre eingebürgert. Natürlich lässt sich das gesamte „Wesen“ eines Hundes nicht mit einem einzelnen Test erfassen. Man kann immer nur Teilaspekte herausgreifen und je nachdem, welches Ziel erreicht werden soll, werden bestimmte Schwerpunkte in den Tests gesetzt. Die Tests, die heute gemeinhin als „Wesenstests“ bezeichnet werden, dienen dazu, sich ein Bild über die Gefährlichkeit eines individuellen Hundes nach den Maßgaben von Hundegesetzen zu machen.
Beim Wesenstest wird zum einen untersucht, wie und in welchem Maße Hunde Aggressionsverhalten zeigen: es werden Individuen herausgefiltert, die sich durch ein gesteigertes Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte aggressive Kommunikation auszeichnen. Zum anderen wird aber auch beurteilt, wie gut der Halter seinen Hund kennt, wie gut er ihn unter Kontrolle hat und wie es um die Sachkunde des Halters bestellt ist.
„Wesenstests“ sind immer nur eine Momentaufnahme im Leben eines Hundes. Das Verhalten eines Hundes kann sich im Laufe der Zeit ändern. Neben allen anderen Verhaltensweisen ist z.B. auch das Aggressionsverhalten von Umwelteinflüssen abhängig und über Lernvorgänge zu beeinflussen. Ein sachkundiger Halter ist darum die größtmögliche Garantie, dass keine Gefahr von einem Hund ausgehen kann. Aus diesem Grund werden „Wesenstests“ in der Regel zusammen mit dem Halter durchgeführt.
Bei der „Tierärztlichen Begutachtung“ wird zusätzlich zum Wesenstest eine Begutachtung in Alltagssituationen im natürlichen Umfeld des Hundes durchgeführt. Der Wesenstest dient hier als Standard, mit dem das Verhalten des Hundes in der Begutachtung im natürlichen Umfeld verglichen wird, da der Wesenstest die einzige wissenschaftlich validierte Testmethode zum Erkennen von Toleranzgrenzen für Stress, Frustration, Angst und Aggressionsbereitschaft ist.
Ablauf und Durchführung
Der Hund wird im Verlauf eines Wesenstest einer Vielzahl von Einzelsituationen (Einzelstimuli) ausgesetzt (siehe Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes. Dabei werden zum einen Stimuli verwendet, denen ein Hund im alltäglichen Leben mit dem Menschen regelmäßig begegnet; zum anderen werden Stimuli eingesetzt, die bekannterweise Aggressionsverhalten beim Hund auslösen. Konkret wird gemessen wo beim jeweiligen Hund die Toleranzgrenzen für Stress und Frustration liegen und welche Verhaltensmuster er zeigt, wenn diese Grenzen überschritten werden. Wichtig ist auch, wie schnell er sich nach Ende des stressauslösenden Stimulus wieder beruhigt und wie er durch seinen Menschen zu kontrollieren und anzusprechen ist.
Die Hunde werden an der Leine, aber ohne Maulkorb getestet. Bei einzelnen Hunden und einzelnen Testsituationen kann es nötig werden, im Testverlauf auch einmal einen Maulkorb aufzusetzen. Dies werden wir individuell aufgrund unserer Fachkunde und Erfahrung entscheiden.
Von der Durchführung des kompletten Tests muss abgesehen werden, wenn dieses für den Hund aufgrund gesundheitlicher Probleme eine zu große Belastung wäre: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sind dann die Testelemente durchzuführen, die zum einen Aufschluss über Toleranzgrenzen für Angst, Stress und Frustration und die dabei bevorzugt gezeigten Verhaltensmuster geben – zum andere das Tier aber nicht so belasten, dass von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund im Sinne §1 TSchG gesprochen werden kann. Die Entscheidung, welche Testelemente durchführbar sind, in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden und wann Pausen nötig sind, wird im Einzelfall von uns getroffen.
Um den Hunden möglichst gerecht werden zu können halten wir den gesamten Test auf Video fest. Dieses Video bleibt bei uns und wird nicht an Dritte weitergegeben. Es ist quasi eine Karteikarte und unterliegt der Tierärztlichen Schweigepflicht. Das Video wird nach dem eigentlichen Test zur Erstellung des Gutachtens von uns ausgewertet. Wir können das Verhalten des Hundes damit besser beurteilen, denn das Video ermöglicht uns, Einzelsequenzen in Zeitlupe oder Einzelbildschaltung zu betrachten.
Die Begutachtung nach dem Schleswig-Holsteinischen Hundegesetz findet nach den Maßgaben von § 7 Abs. 3 HundeG statt: Der Umfang der Begutachtung muss u.a. die Verhaltensweise des zu begutachtenden Hundes und des Hund-Halter-Gespanns in Alltagssituationen umfassen. Nur wenn für alle geprüften Alltags-Situationen festgestellt wird, dass der Hund nach fachlichem Ermessen nicht gefährlich ist, kann die Behörde entsprechend entscheiden. Die Begutachtung umfasst in natürlichem Umfeld viele Situationen, die bereits im Wesenstest durchgeführt werden. Somit ist der Wesenstest ein guter Standard, um das Verhalten in der weiteren Begutachtung zu beurteilen. Schlussendlich ist der Wesenstest auch der einzige wissenschaftlich validierte Test in diesem Gebiet.
In Alltagssituationen werden z.B. betrachtet
- Verhalten gegenüber Kindern und Kinderwagen
- Verhalten in freier Flur im Kontakt mit Wildtieren bzw. Wildtierfährten
- Verhalten in großen Menschenansammlungen (Bahnhof, Kaufhaus, etc?)
- Verhalten gegenüber anderen Hunden
- Verhalten gegenüber im Auftreten forschen Menschen
- Verhalten gegenüber alten oder behinderten Menschen
- Verhalten gegenüber dem Halter/Führer und jeweils mit und wo bzw. wenn möglich, ohne Leine
Kosten und Termine
Termine zur Durchführung eines Wesenstests werden individuell abgesprochen – bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf. Da wir für die Durchführung Hilfspersonen benötigen und uns mit diesen gezielt absprechen müssen, kalkulieren Sie für den Termin bitte eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen ein.
Der Termin selber dauert zwischen 90 und 120 Minuten.
Das Gutachten können Sie nicht am Tag der Durchführung mitnehmen: die Auswertung des Videos und das Schreiben des Gutachtens kosten Zeit. Üblicherweise geht es spätestens fünf Werktage nach dem Test in die Post, wenn Sie den Test in bar bezahlt haben. Ansonsten geht es Ihnen nach Zahlungseingang auf unserem Konto zu. Wir schicken Gutachten nur an den Auftraggeber – in der Regel ist dies der Besitzer. Falls wir das Gutachten in Ihrem Auftrag an eine andere Stelle schicken sollen, benötigen wir dazu von Ihnen eine schriftliche Erlaubnis.
Wir berechnen für die Durchführung des Standard-Wesenstests nach den Maßgaben des Hundegesetzes, und die Erstellung des Gutachtens 551,23 EURO.
Nach den Maßgaben des Hundegesetz Schleswig-Holstein kann es vorkommen dass eine tierärztliche Begutachtung angeordnet wird. In diesem Fall kalkulieren Sie bitte bis ca. 180 Minuten. Wir werden einen Standard-Wesenstest durchführen, da dieses Verfahren das einzige wissenschaftlich validierte Verfahren ist. Damit haben wir einen Vergleichs-Standard für das Verhalten welches Ihr Hund im Rahmen der Begutachtung (Durchführung der Alltagssituationen im natürlichen Umfeld) zeigt. Die Kosten für die Begutachtung betragen insgesamt 600,95 EURO
In seltenen Einzelfällen (z.B. im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen / bei sehr komplizierten Sachverhalten) kann es sein dass der Standardtest um diverse individuelle Testsituationen ergänzt werden muss. In diesen Fällen müssen die Kosten individuell nach JVEG berechnet oder nach GOT aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes kalkuliert werden. Gegebenenfalls kommen Anfahrtskosten dazu. Diese Punkte sprechen wir gerne im Vorwege mit Ihnen durch.
Wenn ein Termin abgesprochen wurde, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie, wenn nötig, auch der Behörde vorlegen. Wir bitten um eine Anzahlung von 100 EURO auf den Gutachtenpreis. Diese Anzahlung ist für uns die Bestätigung, dass Sie den Termin wirklich wahrnehmen werden und sollte mindestens bis 1 Woche vor dem verabredeten Termin auf unserem Konto eingehen. Die Anzahlung verfällt, sollten Sie den Termin ohne vorherige Absage nicht wahrnehmen. Falls der Termin von unserer Seite abgesagt oder verschoben werden muss, überweisen wir die Anzahlung zurück oder besprechen einen nächsten Termin mit Ihnen.
Formulare zum Download
Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweis zur Durchführung von Wesenstest / tierärztlicher Begutachtung